Solaranlage darf auf denkmalgeschütztes Haus: Anwälte Wöhlermann, Lorenz & Partner (Berlin) erstreiten Urteil!
Datum: Donnerstag, dem 14. Oktober 2010
Thema: Historiker-News News


OpenPR.de: Anfang September hat das Berliner Verwaltungsgericht ein aufsehenerregendes Urteil im Sinne des Klimaschutzes und des Einsatzes Erneuerbarer Energien im Hinblick auf denkmalgeschützte Gebäude erlassen (VG Berlin, Urteil vom 09.09.2010 - VG 16 K 26.10). In der am 05. Oktober 2010 veröffentlichten Entscheidung folgte das Gericht der Argumentation des Prozessvertreters der Kläger, Herrn Rechtsanwalt Sebastian Loewe (Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht) von der Rechtsanwaltskanzlei Wöhlermann, Lorenz und Partner Berlin. Das Gericht gestattete den Klägern, auf einem denkmalgeschützten Haus in Zehlendorf eine Solaranlage zur Warmwassergewinnung zu installieren. Die Denkmalschutzbehörde hatte dies zuvor untersagt.

OpenPR.de: Anfang September hat das Berliner Verwaltungsgericht ein aufsehenerregendes Urteil im Sinne des Klimaschutzes und des Einsatzes Erneuerbarer Energien im Hinblick auf denkmalgeschützte Gebäude erlassen (VG Berlin, Urteil vom 09.09.2010 - VG 16 K 26.10). In der am 05. Oktober 2010 veröffentlichten Entscheidung folgte das Gericht der Argumentation des Prozessvertreters der Kläger, Herrn Rechtsanwalt Sebastian Loewe (Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht) von der Rechtsanwaltskanzlei Wöhlermann, Lorenz und Partner Berlin. Das Gericht gestattete den Klägern, auf einem denkmalgeschützten Haus in Zehlendorf eine Solaranlage zur Warmwassergewinnung zu installieren. Die Denkmalschutzbehörde hatte dies zuvor untersagt.





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