Auschwitz-Prozess in Detmold: Einen Prozess zur Aufarbeitung der NS-Verbrechen vor einem bundesdeutschen Gericht im Jahr 2016 als »politischen Schauprozess« zu bezeichnen, ist schlichtweg schäbig!
Datum: Montag, dem 13. Juni 2016
Thema: Historiker-News Infos


Zum Auschwitz-Prozess:

Bielefeld (ots) - Überraschend ist die Freispruch-Forderung der Anwälte von Reinhold Hanning nicht.

Schließlich hatte auch die Verteidigung in den Prozessen gegen die früheren Nazi-Gehilfen John Demjanjuk (2011) und Oskar Gröning (2015) so plädiert.

Verurteilt wurden beide, auch wenn zunächst keines der Urteile rechtskräftig wurde. Demjanjuk starb, bei Gröning steht die Revisionsentscheidung noch aus.

Dass auch die Verteidigung in Detmold zahlreichen Holocaust- Überlebenden ermöglicht hat, ein letztes Mal vor Gericht von ihrem Leid erzählen zu können, ist ihr positiv anzurechnen. Das war keine Selbstverständlichkeit.

Wenn Anwalt Andreas Scharmer das Verfahren in Detmold allerdings als »politischen Schauprozess« bezeichnet, ist das ein Skandal.

Politische Schauprozesse jenseits jeder Rechtsstaatlichkeit gab es vor dem Volksgerichtshof der Nazis oder bei den stalinistischen »Säuberungen« in der Sowjetunion der 30-er Jahre.

Einen Prozess zur Aufarbeitung der NS-Verbrechen vor einem bundesdeutschen Gericht im Jahr 2016 in diese Reihe zu stellen, ist schlichtweg schäbig.

Pressekontakt:

Westfalen-Blatt
Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/66306/3351063, Autor siehe obiger Artikel.

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Bielefeld (ots) - Überraschend ist die Freispruch-Forderung der Anwälte von Reinhold Hanning nicht.

Schließlich hatte auch die Verteidigung in den Prozessen gegen die früheren Nazi-Gehilfen John Demjanjuk (2011) und Oskar Gröning (2015) so plädiert.

Verurteilt wurden beide, auch wenn zunächst keines der Urteile rechtskräftig wurde. Demjanjuk starb, bei Gröning steht die Revisionsentscheidung noch aus.

Dass auch die Verteidigung in Detmold zahlreichen Holocaust- Überlebenden ermöglicht hat, ein letztes Mal vor Gericht von ihrem Leid erzählen zu können, ist ihr positiv anzurechnen. Das war keine Selbstverständlichkeit.

Wenn Anwalt Andreas Scharmer das Verfahren in Detmold allerdings als »politischen Schauprozess« bezeichnet, ist das ein Skandal.

Politische Schauprozesse jenseits jeder Rechtsstaatlichkeit gab es vor dem Volksgerichtshof der Nazis oder bei den stalinistischen »Säuberungen« in der Sowjetunion der 30-er Jahre.

Einen Prozess zur Aufarbeitung der NS-Verbrechen vor einem bundesdeutschen Gericht im Jahr 2016 in diese Reihe zu stellen, ist schlichtweg schäbig.

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